Den 12. Mai haben wir uns alle rot im Kalender angestrichen. Denn an dem Mittwoch kam es zur Entscheidung einer neuen Gesetzesänderung in bezug auf die Sicherheit heimischer WLAN-Zugänge. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ab sofort ein privater WLAN-Anschluss mit einem Passwort zu sichern sei – ansonsten drohe dem Besitzer im Falle einer Urheberrechtsverletzung, die von Dritten über den unzureichend geschützten Anschluss begangen wurde, eine Unterlassungserklärung.
Stein des Anstosses war die Klage einer Plattenfirma, welche gerichtlich gegen den Besitzer eines WLAN-Anschlusses vorgehen wollte. Über diesen wurde nämlich ein Musiktitel auf einer Tauschbörse zum Download freigestellt. Da aber der Besitzer zu besagtem Zeitpunkt im Urlaub war, wurde die Klage auf Schadensersatz und Abmahnung vom Landgericht abgewiesen. Fortan ist aber Vorsicht geboten, denn selbst unschuldige WLAN-Besitzer können nun doch zur Verantwortung gezogen werden.
“Ein sicheres Passwort ist wichtig”, sagt Medienrechtsanwalt Christian Solmecke im Interview mit der Sendung mit dem Internet. “Ein normaler Vorname oder drei Buchstaben reichen da nicht aus.” Dies gilt auch für neue Hardware, also der Router, denn die mitgelieferten Passwörter sind meist von der Stange und damit leicht zu erraten. Darüber hinaus muss neu erworbene Hardware mit den neusten Sicherheitsstandards laufen, was zurzeit eine WPA2-Verschlüsselung wäre. Panik muss dennoch nicht aufkommen, denn ältere Zugangsgeräte müssen nicht gleich für viel Geld aufgerüstet werden: “Wenn der Router eine Verschlüsselungstechnologie enthält, selbst wenn es eine ältere ist, muss diese auch eingeschaltet sein”, so Solmecke. Ansonsten reicht auch hier ein sicheres Passwort.
Aber nicht nur etwa 12,5 Millionen WLAN-Besitzer in Deutschland betrifft das Urteil. Welche Zukunft offene WLAN-Zugänge, wie sie z.B. in Internetcafés angeboten werden, haben, das ist noch nicht klar. Solmecke selbst ist skeptisch: “Offene WLANs in Deutschland wird es ab sofort nicht mehr geben, denn Betreiber müssen mit Abmahnungen rechnen”, prognostiziert der Medienrechtsanwalt.



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