Den 12. Mai haben wir uns alle rot im Kalender angestrichen. Denn an dem Mittwoch kam es zur Entscheidung einer neuen Gesetzesänderung in bezug auf die Sicherheit heimischer WLAN-Zugänge. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ab sofort ein privater WLAN-Anschluss mit einem Passwort zu sichern sei – ansonsten drohe dem Besitzer im Falle einer Urheberrechtsverletzung, die von Dritten über den unzureichend geschützten Anschluss begangen wurde, eine Unterlassungserklärung.
Stein des Anstosses war die Klage einer Plattenfirma, welche gerichtlich gegen den Besitzer eines WLAN-Anschlusses vorgehen wollte. Über diesen wurde nämlich ein Musiktitel auf einer Tauschbörse zum Download freigestellt. Da aber der Besitzer zu besagtem Zeitpunkt im Urlaub war, wurde die Klage auf Schadensersatz und Abmahnung vom Landgericht abgewiesen. Fortan ist aber Vorsicht geboten, denn selbst unschuldige WLAN-Besitzer können nun doch zur Verantwortung gezogen werden.
“Ein sicheres Passwort ist wichtig”, sagt Medienrechtsanwalt Christian Solmecke im Interview mit der Sendung mit dem Internet. “Ein normaler Vorname oder drei Buchstaben reichen da nicht aus.” Dies gilt auch für neue Hardware, also der Router, denn die mitgelieferten Passwörter sind meist von der Stange und damit leicht zu erraten. Darüber hinaus muss neu erworbene Hardware mit den neusten Sicherheitsstandards laufen, was zurzeit eine WPA2-Verschlüsselung wäre. Panik muss dennoch nicht aufkommen, denn ältere Zugangsgeräte müssen nicht gleich für viel Geld aufgerüstet werden: “Wenn der Router eine Verschlüsselungstechnologie enthält, selbst wenn es eine ältere ist, muss diese auch eingeschaltet sein”, so Solmecke. Ansonsten reicht auch hier ein sicheres Passwort.
Aber nicht nur etwa 12,5 Millionen WLAN-Besitzer in Deutschland betrifft das Urteil. Welche Zukunft offene WLAN-Zugänge, wie sie z.B. in Internetcafés angeboten werden, haben, das ist noch nicht klar. Solmecke selbst ist skeptisch: “Offene WLANs in Deutschland wird es ab sofort nicht mehr geben, denn Betreiber müssen mit Abmahnungen rechnen”, prognostiziert der Medienrechtsanwalt.
Endlich ist der Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb fertig. 128 Seiten gefüllt mit Ideen, Absichtserklärungen und Grundsatzaussagen. Im Wahlkampf haben wir uns die Programme der Parteien angeschaut und sie auf ihre Netztauglichkeit geprüft, jetzt wollen wir auch wissen, was sich Schwarz-Gelb in Sachen Internet für die kommenden vier Jahre vorgenommen haben. (Hier der komplette Vertrag zum Download)
Nein, der Satz “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum” steht glücklicherweise nicht im Koalitionsvertrag. Dafür viele andere Dinge wie Breitbandversorgung, Datenschutz, Urheberrecht und sogar das Wort Internetsperren hat es in den Koalitionsvertrag geschafft. Interessant: In vielen Passagen machen die Regierungsparteien deutlich, dass sie das Internet als Chance begreifen. “Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum”, steht da geschrieben und das klingt fast so, als ob man das auch deshalb schreibt, damit die eigenen Reihen es ebenfalls endlich glauben. Man wolle Weichen stellen, um die digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.
Was im Koalitionsvertrag zu den einzelnen Themen steht.
Breitbandversorgung:
Flächendeckende Versorgung der Infrastruktur soll massiv vorangetrieben werden: Alle sollen einen leistungsfähigen Internetzugang haben.
Medienkompetenz
Die Bundesregierung sieht darin mehrere Vorteile. Einmal weil das Internet neue Bildungschancen und -anreize für Ältere bietet und bei Kindern und Jugendlichen hilft mehr Medienkompetenz, um Risiken beim Stichwort Kinderpornografie etc. zu verhindern. Auch in Sachen Datenschutz setzt die Koalition auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit den eigenen Daten. Also Daumen hoch.
Datenschutz
Die Bundesregierung plant eine Reform des Datenschutzes. Informationspflichten sollen erweitert und „der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden“. Zudem soll der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit besser personell und sachlich ausgestattet werden.
Die neue Regierung will die Gesetze zum Handel mit persönlichen Daten noch einmal auswerten, gerade im Hinblick Schutz der Persönlichkeitsrechte. Um mehr Datenschutz durchzusetzen, soll die IT-Kompetenz der Sicherheitsbehörden auch durch entsprechend ausgebildetes Personal gestärkt werden. Wichtig ist der neuen Regierung aber vor allem die Aufklärung, damit jeder Einzelne verantwortungsvoll mit seinen Daten im Internet umgeht. Datenklau soll konsequent durch eine verbesserte Strafverfolgung (Internetstreifen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und internationale Lösung für die Bekämpfung von Kinderpornografie) verfolgt werden. Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs lehnt Schwarz-Gelb ab. Die Koalition plant den Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur „zentralen Cyber-Sicherheitsbehörde“.
Urheberrecht
Das Internet ist kein urheberrechtsfreier Raum, Urheberrechtsverletzungen werden deshalb bekämpft. Gefördert werden sollen Möglichkeiten der Selbstregulierung. Die Koalition schließt allerdings den Einsatz von Internetsperren in diesem Zusammenhang aus.
Für Verlage will Schwarz-Gelb ein Leistungsschutzrecht schaffen.
Internetsperren
Offenbar durfte Ursula von der Leyen hier nicht mitreden, denn im Vertrag steht geschrieben, dass kriminelle Angebote gelöscht statt gesperrt werden. Zumindest für ein Jahr. Ein wenig kryptisch heißt es: „Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.“ Danach wird geprüft, wie wirksam dieses Vorgehen war.
Netzneutralität
Die Koalition bekennt sich zur Netzneutralität soll gewahrt bleiben. Dabei setzt sie auf die Kräfte des Wettbewerbs, der “die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt”. Klappt das nicht, will sie gegensteuern.
Vorratsdatenspeicherung
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten ausgesetzt.