Google muss in Deutschland seine Vorschläge bei Suchanfragen anpassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, das heute veröffentlicht wurde. In diesem Fall hat ein Unternehmer geklagt, da Google die Schlagwörter “Scientology” und “Betrug” ergänzte, wenn sein Name bei der Suchmaschine eingegeben wird. Die Autocomplete-Funktion hat diese Begriffe ausgewählt, da zuvor viele Google-Nutzer den Namen des Unternehmers in Kombination mit diesen Wörtern suchten. Das Gericht sagt jetzt: Google muss die Persönlichkeitsrechte achten. Wird Google auf eine Verletzung hingewiesen, muss der Konzern die Vorschläge anpassen. Was bedeutet das für die Suchmaschine? Was bedeutet das für uns Nutzer oder gar für betroffene Personen?
Ich habe heute Vormittag mit dem Düsseldorfer Medienrechtsanwalt Michael Terhaag gesprochen und ihn als erstes gefragt, wie das Gericht dieses Urteil begründet.
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Hintergründe gibt es auch auf der Webseite von Michael Terhaag.



Heute ist einer dieser Tage an denen wir mal in uns gehen können, um zu überlegen: Mit welchem Browser gehe ich eigentlich ins Netz? Nur weil der Safari oder Internet Explorer vorinstalliert sind, müssen das nicht die besten Browser sein. Firefox hat jetzt ganz frisch seine Version 19 aus dem Beta-Programm genonmmen und für alle ins Netz gestellt.


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