
Filmstudios und Musikindustrie versuchen immer wieder, Verstöße gegen das Urheberrecht im Netz stärker ahnden zu lassen. Aktueller Vorschlag einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi): IP-Adressen von solchen Nutzern sollen gespeichert werden, und sie sollen Warnhinweise erhalten. Thomas Hoeren ist Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster und hat für den eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ein Gegengutachten zur Studie erstellt. Unser Reporter Henning Bulka hat darüber mit ihm gesprochen.
Henning Bulka: Worum handelt es sich bei der Studie, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat? Welche Hintergründe gibt es dazu und welche Ziele verfolgt diese Studie?
Thomas Hoeren: Also, wir haben ja zurzeit in Europa eine große Diskussion darüber, ob man Access-Provider, also Zugangsvermittler [Anm. d. Red.: Internetanbieter wie etwa die Telekom), irgendwie in die Pflicht nehmen kann, was den Zugang zu rechtswidrigen Seiten angeht. Die französische Regierung hat sich dazu entschieden, im sogenannten hadopi-Modell ein sogenanntes Three-Strikes-Verfahren einzuführen. Die Access-Provider schicken Warnbriefe, wenn man sich daneben benimmt. Dann bekommt man noch einem Brief von der Behörde, und wenn man den dritten Brief bekommt, dann wird man für ein Jahr vom Internet genommen. Das hadopi-Verfahren ist von der Bundesregierung abgelehnt worden, aus verschiedenen Gründen. In Großbritannien und Irland wird auch etwas geplant für solche Verpflichtungen. Und jetzt kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und sagt, wir brauchen auch etwas. Das darf nicht so streng sein wie das hadopi-Modell, aber wir brauchen auch eine Verpflichtung für Access-Provider zur Warnung und Kontrolle.
Wie lautet der Vorschlag, der in der Studie gemacht wird?
Also der Access-Provider soll auf Zuruf feststellen, dass mit der entsprechenden IP-Adresse was falsch läuft. Es gibt dann einen Warnhinweis seitens des Access-Providers. Der Zugangsvermittler warnt seine Kunden. Wenn der Kunde das nicht einstellt, dann soll die IP-Adresse des Kunden in eine IP-Liste. Und auf Auskunftsersuchen der Musik- und Filmindustrie kann man anhand der IP-Liste feststellen, wer das war und dann werden diejenigen entsprechend verklagt.
Das Prinzip ist, dass keine Behörde zwischen geschaltet ist, sondern, dass das alles zwischen Rechteinhabern und dem Internet-Access-Provider von statten geht, oder?
Ja, das Besondere ist auch, dass am Anfang erst einmal der Access-Provider mit seinem Kunden steht. Der Access-Provider soll verpflichtet werden, seine Kunden anzumahnen. Das Grundmodell dabei ist: Bitte nicht wieder das Urheberrecht verletzen! Erst dann kommt man zur Auskunft und damit auch zur Klage, wenn der Kunde es nicht sein lässt.
Sie haben ja das Gutachten zu diesem Vorschlag verfasst. Was ist aus Ihrer Sicht das Problematische daran, erst einmal vom Praktischen her?
Wir wissen aus der französischen Erfahrung, dass es technische Probleme gibt. Technisch ist es nicht so ganz einfach zu sagen, wer sich eigentlich hinter der IP-Adresse verbirgt. Wir kennen viele Fälle aus Gerichtsverfahren, wo sich herausstellt: Die IP-Adresse ist gefälscht worden, übernommen und von einem Falschen genutzt worden. Was ist mit einer IP-Adresse im Unternehmen, wo 30 bis 40 Mitarbeiter über eine IP-Adresse aufs Netz zugreifen? Was ist mit IP-Adressen, die nur über Handy oder ähnliches laufen? Also da sind große Unsicherheiten!
Und aus datenschutzrechtlicher Sicht?
Generell ist es aus juristischer Sicht problematisch, also datenschutzrechtlich: Die IP-Adresse gilt als personenbezogenes Datum, zumal es hier auch nicht nur um die IP-Adresse sondern letztlich auch um die Zuordnung einer IP-Adresse mit einem konkreten Verhalten geht, und letztendlich auch mit einem konkreten Nutzer. Ich darf nicht ganz einfach mit protokollieren, was meine Nutzer tun. Das setzt ja voraus, dass der Access-Provider von sich aus anfängt, Nutzerverhalten auszuwerten, und das kann er einfach nicht. Das gibt zum Beispiel auch das Telekommunikationsgesetz, die Bibel der Access-Provider, nicht her. Man darf nur aus eingeschränkten Gründen mit protokollieren, zum Beispiel aus Wartungsründen oder zur Kontrolle von Abrechnungsdaten. Aber doch nicht zur Verfolgung von Drittinteressen von Privat- und Filmindustrie!
Aber eigentlich müssten doch nur die IP-Adressen gespeichert werden?
Ja, aber die IP-Adressen sind personenbezogen. Das hat auch Viviane Reding, EU-Justizkommissarin, festgestellt. Es gibt auch Gerichtsurteile dazu. Aber es geht ja nicht um die nackten IP-Adressen, es wird ein gesamtes Profil erspäht. Die IP-Adresse ist nur der Gipfel von so Sachen wie: Da hat jemand Musik heruntergeladen, da ist ein Rechner dazu gewesen. Ich kann mit 2 Handgriffen feststellen, welcher Rechner dazugehört. Ganz schnell wird es zu einem direkten personenbezogenen Datum.
Es steht im Raum, dass es sich dabei um eine Privatisierung von Rechtsinstanzen besteht. Was ist so schlecht daran? Schließlich würde das uns Steuerzahler als Finanzierer der Justiz entlasten …
Das Problem ist, dass das Zivilrecht von ganz anderen Modellen ausgeht, nämlich vom Grundsatz der Privatautonomie. Also zum Beispiel tauch sofort die Frage auf: Wieso darf ein Access-Provider, eigentlich im Verhältnis zum Kunden, so eine Ausspäh-Aktion durchführen? Im Vertrag steht es nicht drin. Der müsste also den Vertrag ändern, das heißt Millionen müssten mit ihren Anbietern die Verträge ändern, was man aber gar nicht so einfach darf. Ich kann nicht einfach sagen: „Ich hab mal Lust den Vertrag zu ändern und zu kontrollieren“. Das andere Problem ist, dass ich dann ja auch die Prüfungslast auf die entsprechenden Access-Provider anwende. Wer prüft ob da wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt? Das muss ja auf Zugriff passieren. Ich sehe ja einem Bit nicht an, was es beinhaltet. Wenn ich dann sehe da ist ein Bit, das heißt „insomina“, kann das ein Gedicht von Shakespeare sein, eine illegale Filmkopie oder ein Buch. Die Prüfungslast trägt der Access-Provider. Auf den wird aufgrund der Privatisierung die gesamte Prüfungslast abgewälzt und auch die Frage der Kosten, das kostet richtig viel Geld. Da kann ich jeden Access-Provider verstehen, der sagt, dass er diese Kosten nicht bereit ist zu zahlen. Warum sollte er das überhaupt.
Bei der Diskussion um ACTA hat sich Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger hingestellt und hat gesagt: „Nein wir wollen weder sperren noch warnen.“ Nun kommt das Bundeswirtschaftsministerium und sagt: „Doch, das wollen wir.“
Das machen die aber nicht, weil sie sich in der Kantine getroffen haben: „Wollen wir nicht auch mal was tolles machen wegen den Wahlkämpfen?“ Sondern, dahinter stecken unsere Freunde von der Musik- und Filmindustrie. Die versuchen auf Biegen und Brechen ihr Modell durchzuboxen. Sie sind gescheitert bei Leutheusser-Schnarrenberger, beim europäischen Gerichtshof und in Frankreich, weil das Modell nicht richtig funktioniert. Jetzt ist ihnen eingefallen: Man könnte doch auch mal zum BMWi gehen. Da sitzen irgendwelche Freunde, die man gut kennt von Berlin zu Berlin. Und dann hat man gesagt: „Da machen wir ein Gutachten“. Das Gutachten hat jemand bekommen, der gute Kontakte zur Musikwirtschaft hat. Und dann kann man mal so ein Modell lancieren, und so kommen solche Gutachten zustande.
Werden die Befürchtungen der Kritiker von ACTA also doch noch wahr?
Es ist so ein ähnlich wie bei ACTA, also von der symbolischen Verfahrensgestaltung her. Bei ACTA hat man auch versucht, durch Mauscheleien ein Völkerrechtsabkommen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beschließen, und erst als der große Aufschrei kam ist das wieder gestoppt worden. Hier hat man versucht unter Ausschluss der Öffentlichkeit irgendjemandem Gutachten zuzuschanzen mit einem Modell. Das wird jetzt in die Luft gejagt und ich bin mir sicher, von dem Gutachten bleibt nichts übrig. Aber, das Schlimme ist erst einmal, dass so etwas so einfach gemacht werden kann.
Nun ist das Problem der Urheberrechtsverletzungen im Netz aber auch nicht ganz aus der Luft gegriffen. Wie kann man die Problematik überhaupt lösen, dass Rechteinhaber nicht mehr an ihr Geld kommen?
Also, ich sehe das so: Man kann das nicht durch eine Monostrategie lösen. Es ist ein komplexes Problem, wo es auch darum geht, dass das Bewusstsein für den Wert von Urheberrecht gesellschaftspolitisch verschwindet. Dieses Verschwinden hat damit zu tun, dass die Kreativen nicht mehr richtig bezahlt werden. Ich glaube, dass viele auf Piraterie verzichten würden, wenn sie das Gefühl hätten: Das Geld, was sie zahlen, kommt auch ihren Künstlern zu Gute. Aber wir haben eine Situation, wo die Kreativen und Künstler kaum etwas bekommen. Das ganze Geld stecken sich nur die mächtigen Verwerter in den Rachen. Und dann kann ich auch verstehen, dass jemand sagt: „Dazu bin ich nicht bereit zu zahlen“. Wir habe auch das Problem, dass wir in den Schulen kaum Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht haben, wo der positive Sinn und Zweck des Urheberrechts abseits von Bestrafung kommuniziert wird. Man muss allerdings zur Beruhigung auch sagen, wenn man sich die Zahlen für Peer-to-Peer-Nutzung [Anm. d. Red.: gemeint sind die klassischen Tauschbörsen im Netz] ansieht: Sie sind runtergegangen. Die Musikindustrie hat ein Boom-Jahr hinter sich wie seit vielen Jahren nicht mehr. Umso erstaunlicher, dass sie jetzt noch mit alten Modellen kommt.
Meiner Meinung nach, wurde in der Studie des BMWi vergessen, dass es zum Beispiel zu vielen aktuellen US-Serien, gerade im Originalton, schlechten bis keinen legalen Zugang in Deutschland gibt. Sehen Sie das auch so, dass das vergessen wurde?
Also, ich glaube dass das eine ganz schwere Analyse ist. Das Gutachten hat es sich nicht leicht gemacht. Es ist 300 Seiten lang, und man hat versucht die Stimmung zu beschreiben, warum man etwas gegen Piraterie machen muss. Aber es ist sehr kurz geraten. Man hat das gesamtgesellschaftliche Problem hinter der Piraterie gar nicht gesehen, und den fehlenden Zugriff auf Materialien auch nicht gesehen, dass es schlichtweg die Not mancher Leute ist zu sagen: „Das gibt es nicht mehr, und deshalb greife ich zur Not auf illegale Wege zurück“.
Wie geht es denn jetzt weiter mit der Studie und dem Vorschlag?
Ich weiß es nicht. Ich kann mir aber folgendes Szenario vorstellen: Das BMWi wird das Gutachten nicht weiterverfolgen. Ich glaube, die Stimmung dazu ist nicht da. Es war auch ein ungünstiger Zeitpunkt zur Diskussion um ACTA und SOPA jetzt mit solchen Sperrmodellen zu kommen. Das Gutachten war aber vor einem Jahr ausgeschrieben, da war die Stimmung noch eine andere. Aber es wird in einer Schublade verschwinden. Die Frage ist, was an die Stelle tritt. Nun haben wir das Problem, dass bald Bundestageswahlen sind und der Wahlkampf geht so langsam los. Wir haben eine Koalition, die nichts zum Thema Urheberrecht gemacht hat und ich glaube, dass in Berlin nichts passiert. Die nächste, die etwas tun wird, ist die EU in Brüssel. Das ist schon angekündigt, dass dort Pläne zur Urheberrechtsreform liegen.
Das Gutachten, das Sie zur Studie des BMWi verfasst haben, wurde vom eco-Verband der deutschen Internetindustrie in Auftrag gegeben. Als Vertreter der Internetanbieter hat der Verband natürlich ein Interesse daran, dass so ein Vorschlag nicht durchgesetzt wird. Das würde sehr viel Geld. War da nicht schon von vorn herein klar, was in ihrem Gutachten stehen würde?
Der Punkt ist: Ich habe sehr wenig Geld dafür bekommen, eigentlich nur symbolisch. Ich habe auch extra reingeschrieben, dass ich es weisungsfrei und unabhängig gemacht habe. Und wenn jemand meinen Lebenslauf verfolgt, der wird feststellen, dass es genau das ist, was ich als jemand, der sich sehr mit dem Internet beschäftigt hat, seit 20 Jahren immer gepredigt habe: eine gute Balance zu finden zwischen Netzfreiheit und Schutzrechten. Und deshalb war es so: Als eco kam, war das so, als wenn man eine offene Tür reinläuft. Ich hätte es auch fast von mir selbst aus gemacht, ohne das eco gefragt hätte.
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Transkript: Julia Grauel
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