
Bei der Sendung vom 5. März im Studio: Sabine Piel
In der 111. Ausgabe unserer Sendung haben wir über die Zukunft der Festnetztelefonie gesprochen, die Idee von Warnhinweisen für Nutzer, die Raubkopien aus dem Netz laden, vorgestellt, über das neue Werbekonzept von Facebook geredet und mit dem Journalisten Mario Sixtus über den Vorschlag eines Leistungsschutzrechts für die Zeitungsverlage gesprochen.
Hat das Festnetztelefon noch Zukunft?
Jeder Bundesbürger telefoniert durchschnittlich im Jahr 60 Stunden im Jahr. Das hört sich erstmal viel an, jedoch gehen die Minuten, die wir über das Festnetz telefonieren, zurück. Doch um zuhause erreichbar zu sein, ist das Festnetztelefon immer noch ein praktisches Gerät. Auch in Firmen sind Festnetzanlagen immer noch die Nummer Eins der telefonischen Verbindung. Es tut sich momentan aber eine Schere zwischen privaten Haushalten und Firmen auf. In großen Städten verzichten sogar bis zu ein Viertel der Haushalte auf einen Festnetzanschluss. Sie benutzen dafür das Handy. Dieser Rückgang hat etwas damit zu tun, dass viele mobil und flexibel erreichbar sein wollen und nicht nur an einem Standort. In Zukunft wird das Festnetz vor allem für ausführliche und verabredete Gespräche genutzt werden.
Mittlerweile sind weder in der Qualität noch bei den Kosten signifikante Unterschiede zwischen Festnetz- oder Mobiltelefonie zu erkennen. Einen Unterschied gibt es in psychologischer Hinsicht. Viele verbinden einen Festnetzanschluss mit Seriösität. Diese Hürde wird übersprungen, indem viele Mobilfunkanbieter zusätzlich zum Handyvertrag einen Festnetzanschluss anbieten.
Das PRO und CONTRA: Festnetz abschaffen oder behalten?
Warnhinweise für Internet-Piraterie
Die Musik- und Filmindustrie wünscht sich schon seit längerem, dass der Staat gegen Internetnutzer, die illegal Musik oder Filme runterladen und teilen, härter vorgeht. Eine Studie des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schlägt nun Warnhinweise vor, die vom Internetanbieter an die Nutzer verschickt werden, wenn illegal Inhalte heruntergeladen werden.
Die Praxis würde so aussehen: Ein Filmstudio bemerkt, dass Nutzer XY mit der IP-Adresse 123 illegal einen Film runterlädt oder weitergibt. Dann sagt die Filmfirma dem Internetanbieter des Nutzers Bescheid. Der speichert dann die IP-Adresse und verschickt einen Warnhinweis an den Nutzer. Danach muss der Internetanbieter die persönlichen Daten von dem Nutzer an das Filmstudio herausgeben. Am Ende wird der Nutzer verklagt.
Das ganze Prozedere kostet die Internetanbieter aber viel Geld, vor allem im Verwaltungsbereich. Zudem gibt überprüfen weder Behörden noch Gerichte, ob das, was die Rechteinhaber sagen, stimmt. Außerdem gibt es auch noch datenschutzrechtliche Probleme, denn hinter der IP-Adresse stehen personenbezogene Daten. Der eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft hat von Prof. Thomas Hoeren deshalb ein Gegengutachten zur BMWi-Studie erstellen lassen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich schon in der Debatte um das Handelsabkommen ACTA gegen solche Warnhinweise ausgesprochen. Es ist also wahrscheinlich,dass diese Idee nicht weiter verfolgt wird.
netzpolitik.org über das Gegengutachten von eco
Schwarz-Gelbe Koalition schlägt Leistungsschutzrecht vor
Die CDU-FDP Koalition hat sich zur Koalitionsrunde getroffen. Einer der Beschlüsse ist das Leistungsschutzrecht, mit dem die Verlage geschützt werden sollen. Marius Sixtus, freier Journalist aus Düsseldorf, hat uns seine Sicht auf diesen Vorschlag geschildert.
Das Gesetz beinhaltet, dass Suchmaschinen oder Newsaggregatoren dafür zahlen sollen, dass sie kurze Textausschnitte der Suchergebnisse einblenden. Das Geld soll an die Inhaber der Suchergebnisse gehen, aber nur wenn die Inhaber Presseverleger sind. Wie das Ganze umgesetzt werden soll, ist noch fraglich.
Konsequenz könnte allerdings sein, dass zum Beispiel Google die Suchergebnisse der deutschen Verleger aus dem Index tilgt.
Artikel zum Leistungsschutzrecht bei der Süddeutschen
Facebook-Plan: Werbung auf Smartphones
“Facebook ist und bleibt kostenlos” steht vor jedem Einloggen auf der Startseite. So ganz stimmt das nicht, denn Facebook ist die Kontaktstelle von Werbekunden, um Anzeigen an die Nutzer zu bringen. Jetzt bringt Facebook über die Apps Werbung auch auf unsere Smartphones und Tablets. Hintergrund ist der geplante Börsengang von Facebook. Das Unternehmen verspricht aber, dass die Nutzer nicht mehr Werbung sehen sollen.
Geplanter Börsengang: Wie kommt man an Facebook-Aktien?
Website der Woche: Shotlook.de
Auf shotlook.de stellt der Düsseldorfer André Paetzel in seinem Fotoblog die Menschen in Düsseldorf in den Mittelpunkt, denen sonst nie jemand Beachtung schenkt. Zusätzlich zu ausdrucksstarken Schwarz-Weiß-Bildern schreibt er auch die Geschichten zu den Menschen, die er trifft, auf.
Topthemen auf der CeBIT
Über 4200 Unternehmen aus 70 Ländern sind auf der diesjährigen CeBIT in Hannover vertreten. In diesem Jahr werden weniger neue Produkte vorgestellt. Viel mehr geht es um Trends und Diskussionen aktueller Entwicklungen. Zu den Highlights gehören vor allem das Cloud Computing, also das Speichern von Daten auf einem Server im Netz. Anwendungsmöglichkeiten sind zum Beispiel unsere Mail-Accounts.
Ein Vorteil, gerade für Unternehmen, ist die Einsparung von Fixkosten, denn bei der Nutzung von Cloud-Diensten zahlen sie nur das, was sie tatsächlich verbrauchen. Abgerechnet wird nach zeitlicher Nutzung oder Datenmenge. Die Frage nach der Sicherheit unserer Daten im Netz wird in diesem Jahr auch auf der CeBIT in den Vordergrund gestellt.
Hier zur Website der CeBIT 2012
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