
Morgen treten die neuen Datenschutz-Richtlinien von Google in Kraft. Jeder Nutzer mit einem Google-Account, der die Suche, Google Mail, Google+, Youtube oder einen der über anderen 70 Dienste von Google nutzt, ist davon betroffen.
Was bedeutet die Änderung für mich als Nutzer?
Bisher gab es für fast jeden einzelnen Google-Dienst eigene Datenschutzbestimmungen. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 1. März gibt es eine einzige, übergeordnete Datenschutzerklärung. Durch diese neue Bestimmung kann Google künftig die Daten von Nutzern verschiedener Dienste verknüpfen und austauschen. Die Daten entstammen aus zwei Quellen. Zum einen sammelt Google die Daten, die Nutzer bei der Erstellung eines Profils angeben, zum Beispiel Name, Adresse oder Telefonnummer.
Zum anderen kommt Google aber auch an Daten, die bei der Nutzung von verschiedenen Google-Diensten anfallen. Dies gilt auch für den Besuch einer Webseite, auf der Google-Werbedienste genutzt werden. Dazu gehören: Hardware-Modell, Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke. Alle hinterlassenen Daten werden nun von Google dazu genutzt, um ein genaueres und personalisiertes Profil von Ihnen als Nutzer zu erstellen – also welcher Nutzer wann welche Website mit welchem Inhalt besucht hat.
Warum ändert Google die Nutzungsbestimmungen?
Google selbst spricht davon, so eine “unkomplizierte und intuitive Nutzung der Google-Produkte” zu ermöglichen. Jeder Nutzer mit einem Google-Account werde nun über alle Dienste hinweg als ein einziger Nutzer behandelt. Das Ergebnis sollen genauere Suchergebnisse, ein diensteübergreifender Service und ansprechendere Werbung sein.
Um es an einem Beispiel zu zeigen: Haben Sie also einmal bei Google nach „Schweden“ gesucht, empfiehlt Ihnen YouTube in Zukunft unter Umständen Videos vom schwedischen ESC-Kandidaten, und geht es in einer Nachricht in Google Mail um Urlaub, schlägt Ihnen die Seitenleiste mit Werbeanzeigen dann vielleicht Hotels in Stockholm vor.
Kritik der Datenschützer
Datenschützer kritisieren diesen Schritt aufs Heftigste. Die neue Datenschutzrichtlinie verstößt nach Einschätzung von Datenschutzbeauftragten gegen europäisches Recht. Dies ist das Fazit einer Untersuchung der französischen Datenschutzkommission (CNIL) im Auftrag ihrer europäischen Kollegen. Auch in Deutschland stößt das Google-Vorhaben auf Kritik. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar erklärte, insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten wecke erhebliche Bedenken. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix teilte der Nachrichtenagentur dpa mit, dass in Frankreich die Verhängung eines Bußgelds gegen Google denkbar sei: „Es geht nicht darum, wie hoch die Geldstrafen sind, sondern wie hoch der öffentliche Imageverlust ist. Der könnte beträchtlich sein.“
Die Datenschutzbeauftragten in Europa hatten Google Anfang Februar gebeten, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen und mit der Durchsetzung bis zu einer genauen Überprüfung der Datenschützer zu warten. Diese Bitte lehnte Google ab. Die übergreifende Datenschutzbestimmung geht nun also morgen definitiv an der Start.
Wie kann ich meine Daten jetzt noch löschen?
Wer seine Daten vor der Umsetzung der neuen Bestimmungen noch löschen will, um so eine Verknüpfung der Daten zu verhinden, der hat heute die letzte Chance dazu. Die Google-Such-Historie listet beispielsweise auf, was Sie genau über die unterschiedlichen Google-Produkte (Internetsuche, Bildersuche, etc.) gesucht haben. Diese Informationen kann jeder Nutzer aber auch wieder löschen und so sein Webprotokoll und Monate alte Anfragen entfernen. Außerdem kann das weitere Sammeln von Daten über die Such-Historie pausiert werden. Damit fallen keine weiteren Daten an.
Fazit
Google will mit der neuen Datenschutzerklärung Transparenz schaffen und sagt auch ohne große Verklausulierung, welche Daten erfasst werden und was damit geschehen soll: Google will für jeden Nutzer ein eindeutiges Profil bilden, um ihm bessere Werbung anbieten zu können – das ist das eigentliche Geschäftsmodell von Google. In der Suchhistorie kann jeder Nutzer seine Daten zwar löschen lassen, bei anderen Diensten ist das jedoch nicht so einfach möglich. Wer also der weitreichenden Verknüpfung seiner Daten nicht zustimmt, der kann Google-Dienste in Zukunft nur noch ohne eigenes Nutzerkonto verwenden – denn ab morgen ist eine Zustimmung zu den neuen Datenschutzbedingungen von Google verpflichtend.
Lesen Sie auch dies - unsere Empfehlung:



Hinterlass uns doch einen Kommentar!
Wir freuen uns immer über Kritik, Anregungen und hin und wieder auch ein bisschen Lob!