Der illegale Download von Film- und Musikdateien war in den letzten fünzehn Jahren das Thema für die Unterhaltungsbranche. Jetzt gibt es einen neuen Trend, mit dem sich die Branche auseinander setzen muss: kostenlosen Anschauen auf ihrer Homepage, wo Sie für jeden, der einen Computer samt Internetanschluss hat, zugänglich sind. Wir haben mit Rechtsanwälten gesprochen und uns die Lage erklären lassen – deswegen stellen wir Ihnen hier die gesammelten Details vor.
Also erst einmal das Wichtigste: Wenn Sie sich solch einen Film zu Hause anschauen, dann ist das rein theoretisch illegal. Das liegt vor allem daran, dass man die Daten vervielfältigt. Dafür brauchen Sie allerdings die Genehmigung der produzierenden Firma, welche sie aber nicht haben, da die Filme meist illegal mit der Videokamera aufgenommen wurden. Für viele ist diese Vervielfältigung auf dem ersten Blick schwer zu erkennen, denn man lädt in dem Sinne ja nicht den Film runter, sondern schaut ihn sich nur online auf der Seite an. Das stimmt allerdings nicht ganz. Beim Ansehen werden die Daten auf dem eigenen Computer zwischengespeichert, also kopiert, was dann illegal ist. Allgemein steht die tatsächliche rechtliche Lage noch nicht fest, da es bisher noch keinen exemplarischen Fall gab und somit auch noch kein Urteil gefällt wurde.
Die Wahrscheinlichkeit bei der ganzen Sache erwischt zu werden ist allerdings sehr gering. Im Gegensatz zu den direkten Downloads, zum Beispiel bei “Bittorent”, wird bei den Streaming-Plattformen nicht die IP-Adresse, also der elektronische Identitäts-Stempel, angezeigt. Somit können die Nutzer des Dienstes nicht direkt zurück verfolgt werden, es sei denn, die anbietenden Seiten, “Kino.to” etc., veröffentlichen die IP-Adressen.
In dem Falle, dass Sie jedoch einen Brief vom Anwalt erhalten und abgemahnt werden, sollten Sie auf keinen Fall etwas unterschreiben – so die Rechtsanwälte, mit denen wir gesprochen haben. Diese Briefe sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen, und wenn Sie die unterschreiben, dann sind Ihre Chancen vor Gericht sehr gering. Sobald Sie die Unterschrift unter das Formular gesetzt haben, geben Sie nämlich zu, dass sie den Film illegal runtergeladen und somit vervielfältigt haben. Also Finger vom Füller und sofort zum Anwalt.







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