Telefonanfrage aus der Sendung: Ich habe bei Ebay einen Fernseher gekauft – und da stand auch, der wäre neu. Nur weiter unten stand dann: Dieses Gerät ist defekt. Und genau das habe ich überlesen. Meine Frage: Kann ich das trotzdem umtauschen? Der Verkäufer schreibt: Jeglicher Ausschluss von Umtausch und Rückgabe.
Vetter: Wenn der Verkäufer irgendwo geschrieben hat, das Gerät ist neu, dann ist der Satz “Das Gerät ist defekt” ein glasklarer Widerspruch dagegen. Da muss er sich an dem festhalten lassen, was er zugesagt hat: Nämlich ein neues Gerät zu verkaufen. Sonst können Sie das zurückgeben oder wenn er sich weigert, Schadensersatz geltend machen. Er muss sich an das halten, was für Sie günstig war und was er ganz klar geschrieben hat.
Frage aus dem Chat: Wenn aufgrund der SchülerVZ-Panne Kinder entführt werden, wer haftet dann? SchülerVZ?
Vetter: Das ist natürlich eine sehr weitgehende Frage. Wir Juristen sprechen dann von der Kausalität. Ob das dann wirklich noch der Grund für so eine Entführung ist? Ich halte das für etwas weit hergeholt. Ich denke, man muss erst mal die spannenden juristischen Fragen aufarbeiten, die mit diesem jetzt in den Medien breitgetretenen Datendiebstahl zu tun haben. Ist das überhaupt ein Datendiebstahl? Gibt es überhaupt so etwas wie Datendiebstahl? Das Strafgesetzbuch kennt das so nicht. Es kennt nur das Ausspähen von Computeranlagen. Das setzt aber voraus, das solche Daten auch gegen Zugriffe besonders gesichert sind. Nur, soweit ich das mitbekommen habe, handelt es sich hier um Daten, die frei zugänglich sind im Profil und die dann nur zusammengeschrieben sind durch einen Roboter. Das bedeutet: Hier sind noch rechtliche Fragen offen, die noch nicht ganz beantwortet sind.
Es ist ja schon so, dass solche Daten im Normalfall nicht frei zugänglich sind. Die Leute haben ja nicht zugestimmt, dass diese Daten frei zugänglich für alle sichtbar im Netz stehen.
Vetter: Ja, ich sage ja, das sind rechtliche Probleme. Wir kennen die Details nicht. Es soll ja auch heute eine Festnahme in dieser Sache gegeben haben – was natürlich dafür spricht, dass hier schon irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen von StudiVZ umgangen worden sind. Ich will das nicht verharmlosen. Nur richtig eindeutig sind solche Sache nicht geklärt – gerade wenn es sich um Daten handelt, auf die ich mit geringem Aufwand und beispielsweise, ohne Passwörter zu knacken, zugreifen kann.
Frage aus dem Chat: Mit dem Schreiben eines Beitrags stimmt der Autor des Beitrags der Veröffentlichung desselben im Forum ohne zeitliche Beschränkung zu. Dies gilt für eingestellte Fotos analog. Ein nachträglicher Widerruf dieser Zustimmung ist nicht möglich. Das ist ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen in einem Forum. Stimmt das oder kann ich die Nutzungsrechte aufgrund geänderter Gesinnung widerrufen?
Vetter: Grundsätzlich ist es so: Wenn ich das selbst veröffentlicht habe, dann muss ich mich auch daran festhalten lassen. Das gilt auch für Fotos – es sei denn, es treten neue Gründe auf, dass ich das lösche. Wenn ich das anonym gepostet habe, dann wird man gegen so ein Forum wenig machen können. Sonst könnte ja jeder nicht nur die Löschung verlangen, sondern auch deren Arbeitskapazität völlig blockieren, indem er jeden Tag was reinschreibt und es drei Wochen später wieder gelöscht haben will. Man wird sich wohl damit abfinden müssen. Was anderes mag es sein, wenn man unter dem eigenen Namen gepostet hat und erkennbar ist und sich beispielsweise extrem politisch geäußert hat – vielleicht frauenfeindliche Sprüche oder Ähnliches gemacht hat, die man heute bereut. Dann habe ich einen berechtigten Grund.
Viele haben ja eine eigene Webseite – ein Blog oder etwas in der Richtung. Worauf muss ich achten, wenn ich eine solche Seite betreibe?
Vetter: Wie schon gesagt: Im Internet gelten die selben Regeln wie woanders auch. Das, was ich anderen nicht ins Gesicht sagen würde, ohne vielleicht eine Ohrfeige zu bekommen oder Ärger mit der Polizei, das sollte man auch in seinen Weblog nicht reinschreiben. Wenn man sich diese Kontrollfrage stellt, dann ist man schon mal sehr weit auf der sicheren Seite. Die zweite wichtige Regel ist: Nicht nur bei Werturteilen vorsichtig sein – also keine Beleidigungen oder üblen Nachreden, ohne dass man guten Grund dazu hat – sondern auch keine falschen Tatsachenbehauptungen machen. Das heißt, wenn ich über eine Firma herziehe, mit der ich unzufrieden bin, weil die bei der Lieferung Mist gemacht hat oder mich ärgert, dann muss ich mir immer im Klaren darüber sein: Alles, was ich darüber behaupte, muss ich im Zweifel auch behaupten können – und wenn ich das dann nicht kann, dann falle ich hinten über und muss die Abmahnkosten bezahlen.
Frage aus dem Chat: Was muss ich denn in mein Impressum reinschreiben?
Vetter: Ja, das Impressum ist ein beliebtes Thema. Ich habe dazu immer noch meine eigene Meinung. Wenn man eine private Webseite betreibt und da beispielsweise Google Ads oder Ähnliches draufgeschaltet hat, dann benötigt man kein Impressum, weil ein Impressum nur für geschäftsmäßig beschriebene Webseiten erforderlich ist. Das ist ein sehr merkwürdiger juristischer Begriff, der immer wieder für Streit sorgt. Geschäftsmäßig bedeutet für mich aber schon: Eben nicht nur regelmäßig befüllt oder beschrieben, sondern auch etwas, was in den gewerblichen Bereich hineingeht. Also entweder will ich damit Geld verdienen oder vielleicht PR machen, aber nichts, was rein privat ist. Also das Katzen-Blog oder das Stricken-Blog braucht kein Impressum. Und man muss auch immer wissen: Wenn man nicht gewerblich tätig ist, gibt es auch keine Abmahngefahr, weil man dann ja keine Konkurrenz hat im wirtschaftlichen Bereich. Dann kann einem höchstens mal ein Bußgeld drohen. Mir ist aber ehrlich gesagt noch kein einziger Fall bekannt, wo gegenüber einem Blogger wegen eines fehlenden Impressums ein Bußgeld verhängt wurde.
Darf ich eigentlich fremde Texte da reinstellen?
Vetter: Nein, natürlich nicht. Man darf das dann nicht machen, wenn fremde Urheberrechte ungeklärt. Man muss also immer den Autor eines fremden Textes fragen, ob er damit einverstanden ist. Es sei denn, der Autor hat das schon unter eine besondere Lizenz gestellt, dass man es im nicht gewerblichen Bereich abdrucken darf. Was man allerdings darf, ist zitieren. Wenn ich mich mit Äußerungen eines anderen auseinander setze, dann darf ich das absatzweise wiedergeben und zum Beispiel sagen, was mir gefällt oder nicht gefällt. Das Zitatrecht gilt auf jeden Fall. Zitatrecht gilt übrigens auch für Bilder. Wenn man sich also mit Bildern inhaltlich auseinander setzt, kann man auch mal ein Bild abdrucken oder einen Ausschnitt aus einem Bild.
Und was mache ich, wenn ich jetzt doch ein Impressum drauf habe und signalisiere, dass ich geschäftsmäßig bin. Was mache ich denn, wenn ich Post vom Anwalt bekomme mit der Androhung einer Abmahnung oder mit einer Abmahnung selbst. Was soll ich da machen, das ist ja auch kostspielig.
Vetter: Man muss sich immer als erstes fragen: Ist das richtig, was da verlangt wird? Häufig ist es so, dass es rechtlich fragwürdig ist. Wenn man Grund hat zu der Annahme, dass man nicht im Unrecht ist, sondern das durchziehen kann, dann bleibt in den allermeisten Fällen nichts anderes übrig als selbst kompetenten Rat einzuholen, was natürlich auch wieder mit Kosten verbunden ist. Aber einfach so jeder Abmahnung nachzugeben, ist auch ein Fehler, weil natürlich viele Leute, die abmahnen, sich auch juristisch unbegründet auf den Schlips getreten fühlen. Und deswegen: Durchaus mal den Anwalt losschicken, obwohl Sie das Recht nicht auf Ihrer Seite haben.
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