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SendehinweisDie nächste Ausgabe der Sendung mit dem Internet gibt es am kommenden Montag zwischen 18:00 und 20:00 Uhr an dieser Stelle.

Interview mit Rechtsanwalt Udo Vetter – Teil 2: Soziale Netzwerke

by Andreas Eichhorn on 22. Oktober 2009 · 0 comments

in Kein Thema

Welche Bilder darf ich bei Facebook, StudiVZ und den ganzen anderen sozialen Netzwerken verwenden?
Vetter: Bei Facebook gelten die selben Regeln wie sonst auch: Man muss sich bei allen Bildern, die man veröffentlichen will, immer im Klaren sein, ob man die Rechte für die Veröffentlichung hat. Das ist bei selbstgeschossenen Bildern natürlich unproblematisch. Meine eigenen Bilder darf ich einstellen, solange ich damit nicht irgendwelche Strafgesetze verwende. Aber bei Bildern, die man aus dem Netz kopiert, muss man sich immer darüber vergewissern, ob derjenige, der das Foto gemacht hat, damit einverstanden ist. Es gibt ja dann auch immer bei Flickr und Picasa diese Creative-Commons-Lizenz. Da darf man die Bilder übernehmen, solange man es nicht gewerblich tut. Aber im Zweifel, gerade wenn man sich bei kommerziellen Webseiten mit Produktbeschreibungen und Ähnlichem bedient, dann läuft man immer Gefahr, dass man abgemahnt wird, weil man das Urheberrecht verletzt.

Wann bin ich denn gewerblich? Wenn ich ein Blog habe und da Werbung drauf habe, bin ich dann schon ein Gewerbe oder ab wann bin ich das?
Vetter: Nein, die Frage des Gewerblichen bezieht sich auf die Seiten, wo man sich was runterkopiert. Zum Beispiel, man will eine Ebay-Auktion machen, verkauft einen Rasenmäher und geht dann auf die Herstellerseite und kopiert sich da die Produktbilder runter. Das ist gefährlich, das ist eine Urheberrechtsverletzung. Dann lieber den eigenen Rasenmäher in einem günstigen Licht fotografieren und ein eigenes Foto machen.

Wie ist denn das, wenn ich jetzt zum Beispiel eine Rasenmäher-Party veranstalte und viele Leute kommen und ich mache schöne Fotos von meinen Nachbarn, die dann alle zu Besuch sind – und die haben auch nichts dagegen, dass ich sie fotografiere. Darf ich das dann auch einfach so ins Netz stellen, auch wenn ich es nicht extra gesagt habe?
Vetter: Das ist eine ganz heikle Frage. Die erste Frage ist sehr einfach zu beantworten. Man darf fotografieren, was man will, solange man nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Die Nachbarin, die sich leicht bekleidet im Nachbarsgarten sonnt, die darf man nicht fotografieren. Aber zum Beispiel auf der Straße oder auf Plätzen oder auf Partys darf man Bilder machen. Das kann einem auch keiner untersagen. Das Recht am eigenen Bild heißt nicht, dass man anderen vorschreiben darf: Du darfst mich fotografieren oder nicht. Was der Fotograf allerdings nicht unbedingt darf, ist, die Bilder zu veröffentlichen. Und gerade bei Partys gibt es immer wieder große rechtliche Auseinandersetzungen, wenn ungefragt Bilder im Netz veröffentlicht werden. Das gilt auch bei Privatveranstaltungen. Da gilt das Recht am eigenen Bild auch uneingeschränkt, aber natürlich dann nicht, wenn der Betreffende einverstanden war oder mitgekriegt hat, dass er fotografiert worden ist und nicht widersprochen hat.

Wie ist das mit Texten in Foren, in denen ich beleidigt werde? Muss ich mir das bieten lassen oder kann ich mich dagegen irgendwie wehren?
Vetter: Im Internet gelten die selben Rechte, wie sie auch draußen gelten – im Büro und auf der Straße. Das heißt, alles, was ich mir nicht ins Gesicht sagen lassen will, muss ich auch nicht im Internet über mich lesen. Ich kann im Internet, wenn ich beleidigt werde in einem Forum, genauso dagegen vorgehen wie wenn es mir der Nachbar über den Gartenzaun direkt sagt.

Frage aus dem Chat: In einem End-Internet-Forum wurden mir die Recht zum Verfassen von Beitragen gegeben. Der Betreiber – das ist eine GmbH, weigert sich, mir die Rechte zurückzugeben, bevor ich nicht seine neuen AGB zustimme. Die alten AGB habe ich akzeptiert. Die neuen hat er seit Juli online gestellt, aber nie darauf hingewiesen. In den AGB steht, dass er eine Änderung auf der Startseite bekannt gegeben hat. Bis heute ist dazu nichts unternommen worden. Kontaktversuche meinerseits werden weitgehend ignoriert. Was kann ich dagegen tun?
Vetter: Dieser Entzug der Schreibrechte, das ist eine schlüssige Kündigung dieses Nutzervertrages. Das ist dann zulässig, wenn man keine Kündigungsfristen und Ähnliches hat und wenn das nicht gegen Geld passiert. Dann können auch Foren und Community-Betreiber andere “rausschmeißen”, weil die ja keinen Anspruch darauf haben, Mitglied zu werden. Also die machen dann im weitesten Sinne von ihrem virtuellen Hausrecht Gebrauch.

Frage aus dem Chat: Wie steht es mit Online-Mahngerichten? Kann ich die als Privatperson benutzen, wenn zum Beispiel bei Ebay jemand eine meiner Waren nicht bezahlt?
Vetter: Es gibt keine Online-Mahngerichte. Es gibt nur die Möglichkeit, den sogenannten Online-Mahnbescheid, mit dem man das gerichtliche Verfahren einleitet, online zu beantragen. Das können nicht nur Anwälte, das kann auch jeder Privatuser machen. Man geht auf die Seite dieses Online-Mahnverfahrens, füllt die Seite aus und unterschreibt den Mahnbescheid. Dann muss ihn allerdings mit der Post schicken, online kann man den nicht übermitteln.

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