Udo Vetter war unser Gast in der Sendung am 19. Oktober. Er ist Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf und schreibt seit Jahren das law blog, eines der erfolgreichsten Weblogs Deutschlands. In Teil 1 unseres Interviews ging es um Online-Shopping.
Herr Vetter, es gibt ja tausende Online-Shops. Doch bei vielen weiß man gar nicht, wie seriös die sind. Woran erkenne ich einen seriösen Laden im Internet?
Vetter: Wichtig ist erst einmal der Gesamteindruck. Was macht die Technik her? Wirkt das zusammengestoppelt oder professionell? Das ist immer der erste Anhaltspunkt. Der zweite Anhaltspunkt ist immer, dass man auf das Kleingedruckte guckt, das ja auch über das Impressum oder Ähnliches einsehbar ist, und schaut, wie lang das ist. Für mich ist das immer ein Gütesiegel: Je kürzer das Kleingedruckte ist, desto seriöser ist der Shop, weil dann hat er es nicht nötig, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Bei Bezahlvorgängen und Ähnlichem: Immer gucken, ob nur Daten abgefragt werden, die ich tatsächlich brauche, oder ob die viel mehr von mir wissen wollen, als ich es eigentlich erwartet habe.
Gibt es da eigentlich so einen Richtwert? Was können die dann so fragen?
Vetter: Ich stelle mir immer die Frage, wenn ich online bestelle oder mich irgendwo registriere: Sind die Daten, die ich eingebe, für mich sinnvoll? Macht das aus Sicht des Anbieters, wo ich mich anmelde, Sinn? Wenn ich zum Beispiel etwas auf Kreditkarte kaufe und dann gleichzeitig eine Schufa-Klausel unterzeichnen soll und ich also einwilligen soll, dass meine Bonität überprüft wird, da hört für mich der Spaß auf. Da melde ich mich nicht an, da bestelle ich nichts. Alleine der Umstand, dass ich eine Kreditkarte besitze und die Nummer angeben kann, zeigt ja, dass ich eine gewisse Bonität habe und mehr braucht das Unternehmen nicht zu wissen.
Gelten im Netz die gleichen Regeln, was Umtausch und Rückgaberegeln angeht?
Vetter: Nein, die Regeln bei Bestellungen im Online-Bereiche sind viel besser als im wirklichen Leben. Im Laden ist es so, wenn ich dort etwas kaufe, dann kann ich es grundsätzlich erst einmal nicht zurückgeben – es sei denn die Ware ist mangelhaft. Umtausch ist immer eine Kulanzsache, wenn ich im Laden einkaufe. Wenn ich dagegen online bestelle, dann habe ich in der Regel ein vierwöchiges oder einmonatiges Umtauschrecht. Das heißt, ich kann die Ware immer zurücksenden, ohne Begründung. Auch dann, wenn sie mir zum Beispiel nicht gefällt. Es muss kein Mangel vorliegen.
Viele fühlen sich ja immer noch unsicher, wenn Sie ihre Kreditkartendaten angeben müssen. Zu recht?
Vetter: Es kommt immer wieder vor – jetzt auch bei meiner Tätigkeit als Strafverteidiger – dass ich mit Kreditkartenmissbrauch zu tun habe. Man muss allerdings sagen: In den allermeisten Fällen werden nicht die anderen Nutzer geschädigt – also Daten von Kunden abgefischt – sondern es wird versucht, den Laden selbst zu betrügen. Der Kreditkarteninhaber ist ja in der Regel durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr gut abgesichert. Das heißt, solange er nicht selbst unterschrieben hat und immer sagen kann, ich war das nicht, dann muss er dafür auch nicht bezahlen.
Was kann ich denn tun, wenn ich was bestellt habe und die Ware nicht geliefert wird?
Vetter: Dann muss man den Druck notfalls erhöhen und bei der Kreditkartenfirma der Zahlung widersprechen, wenn man per Karte bezahlt hat. Per Lastschrift zu bezahlen ist eigentlich das empfehlenswertere Modell, weil man da innerhalb von sechs Wochen auch gegenüber der Bank einen Anspruch hat, dass das ohne Begründung zurückgebucht wird. Ansonsten hilft dann, wenn Mahnungen und Fristsetzungen nichts bewirken, eigentlich nur, dass man sich an einen Anwalt wendet, der dann nötigenfalls die gerichtlichen Schritte einleitet.
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