Abo-Fallen – Gericht weist Klage zurück

by Franziska Bluhm on 7. September 2009 · 0 comments

in Thema

Der Fall sorgte insbesondere in Düsseldorf für Wirbel: Der Betreiber der Webseiten rezepte-ideen.de und fabriken.de warb zunächst mit kostenlosen Mitgliedschaften, um seinen Mitgliedern dann wenig später eine Rechnung zu stellen. Viele haben bezahlt, viele haben sich aber auch bei der Polizei beschwert und Strafanzeigen gestellt. Seitdem beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit diesem Fall. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale gegen die Firma Content 2 Content GmbH abgewiesen. Die Verbraucherschützer kündigen an, Berufung einzulegen.

Der zuständige Richter am Düsseldorfer Landgericht entschied, dass Webseitenbetreiber auch dann Rechnungen an Nutzer verschicken können, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung strittig ist (Aktenzeichen: 38 O 24/09). Gegenüber Netzwelt.de bezeichneten die Verbraucherschützer die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts als “unfassbar”.

Mehr zu dem Fall in unseren FAQ.

Lesen Sie auch dies - unsere Empfehlung:

  1. FAQ zu den Abos von rezepte-ideen.de und fabriken.de
  2. Google meldet sich zurück!
  3. Versandkosten-Proteste: Ebay rudert zurück und verbessert die Regelungen
  4. Netzsperren-Debatte 2009: Franziska Heine blickt zurück

Kommentar schreiben

Previous post:

Next post: